Strafverfügung, Post und Verwunderung …

Vorgestern hatte ich einen blauen Brief der BPD-Klagenfurt in der Post. „Verdammt“ dachte ich mir. Als ich den Schrieb dann gelesen hatte, war ich noch verwunderter als zuvor. Ich wurde erneut an meine persönliche Verfolgungsjagd mit einer Zivilstreife erinnert. Den Tatbestand kannte ich ja schon – verwunderlich war nur, dass mich das Schatzamt der Polizei zu einer weiteren Investition in staatliche Aktien nötigen wollte. Kurios war die Beschreibung des Tatbestandes:

„Sie haben am 27.12.2008 um 16.17 Uhr in Klagenfurt,
Nordumfahrung, A2 KM 323,098
Richtung Graz
das (mit dem) Kraftfahrzeug
mit dem Kennzeichen K-556CM

die durch Verbotszeichen gemäß § 52aZ. 10a STVO 1960 kundgemachte Höchstegeschwindigkeit von 100 km/h überschritten, … die Fahrgeschwindigkeit 134 km/h betrug, wobei die Fahrgeschwindigkeit mit einem Meßgerät festgestellt wurde.

Sie haben dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 a Ziff. 10 a in Verbindung … begangen.“

Hm, Moooment:

  1. Ich wurde nicht mit einem Meßgerät gemessen, sondern mit einer mobilen Messeinrichtung.
  2. Mein Gutschein Organstrafmandat ist auf 27.12.2008 um 16:22 Uhr datiert.
  3. KM 323,098 ist ca 5km vor der Stelle wo überhaupt gemessen wurde.

Die werden doch nicht? Nein, so doof kann kein Mensch sein?! Doch, die haben! Die haben mir tatsächlich für eine Verwaltungsübertretung zwei Strafen aufgedonnert. Grundsätzlich gilt eine Verwaltungsübertretung als beglichen, wenn ein Gutschein beim Zivilbeamten gelöst wird eine Organstrafe bezahlt wird. Aus diesem Grund habe ich heute mündlich und schriftlich Einspruch gegen die Strafverfügung gemacht. Warum? Nicht, weil ich den Tatbestand bestreiten will – nein, es ist einfach Unrecht, dass ich dafür zweimal bestraft werde! Ausserdem will ich mir die 3mal so teure Strafverfügung ersparen :P.

12 Gedanken zu „Strafverfügung, Post und Verwunderung …

  1. Ist die Staatskasse wirklich schon so leer? Darf man fragen was 134 Kmh in einer 100 Kmh beschränkung Kosten?

  2. Also 148km/h (nach Abzug der Toleranz) kosten nach einem netten Gespräch und Videogucken 36 Eur – wobei man da schon sehr viel Glück haben muss. Offiziell darf die Rennleitung bei so einer extremen Übertretung keine Organstrafe mehr antreten, sondern muss Anzeige erstatten und soviel ich weiß wird das Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet.

    Die 134km/h (nach Abzug der Toleranz) von dem Radarkasten kosten 115 Eur – lego, weils eine Anzeige ist und Beamten einen gesalzenen Stundenlohn haben :shock:.

  3. Führerscheinentzug auf der Autobahn is ned bei 30 km/h drüber, sondern erst bei 50 km/h drüber.

    Eine Zivilstreife hat einen geeichten Tacho, somit ist eigentlich das ganze Fahrzeug ein Messgerät.

  4. @Werner Geht man nach der STVO und dem ganzen Fachwörterbuch, dann ist eine Zivilstreife eine mobile Messeinrichtung – gleiches gilt für einen Pozilisten, der dich mit einer Laserpistole misst. Laut dem freundlichen Herren auf der BPD werden nur Radarkästen als „Messgeräte“ betitelt. Wird wohl stimmen, kann das nur so 1:1 weitergeben.

    Und ich war (nach Abzug der Toleranz) 48km/h drüber, nicht 30 :(. Aber du hast Recht, da gab es doch mal die 50% Grenze, oder?

  5. Ortsgebiet ist auf jeden Fall 30 km/h, Bundesstraße weis ich ned genau, aber Autobahn sinds sicher 50 km/h.

  6. Könnte es sein, daß dort ein festes „Kojaks Wanderkino“ installiert ist und du auf dieser Strecke 2x gefilmt wurdest.

  7. Nein, kein Wanderkino. Sonst würde auf dem Wisch stehen:

    „… mit einem Meßgerät der ASFINAG AG festgestellt …“

    So wurde es mir zumindest gesagt. Meine Organstrafe habe ich bekommen (und sofort bezahlt) weil ich in der 100er Zone an einer Zivilstreife vorbeigerauscht bin und die Jungs mich gefilmt haben. Die Strafverfügung die ich per Post bekommen habe, stammt von einem fixen Radargerät (was ca 2km vor der Zivilstreifenmessung stand).

  8. Hi ^^,

    fallt unter den Tatbestand des fortgesetzten Delikts 😉
    War zwischen den beiden Messungen ein weiters Verbotszeichen gemäß § 52aZ. 10a STVO 1960?

    Aber wenn du eh schon Berufung eingelegt hast dann viel Glück 😉

    lg Chris

  9. Hm, da dürfte tatsächlich nochmal eine Hunderter-Tafel gewesen sein – nämlich am Anfang des nächsten Tunnels. Sieht man ja schwer, wenn man so schnell vorbeirauscht :D.

  10. Ist kja fast so armselig die wie Schaffner der Deutschen Bahn.

    Darf jetzt blechen, weil ich mit gültiger KundenKarte + Wertmarke, aber nicht übertragener Kundenkartennummer auf der Wertmakre gefahren bin.

    Die haben sie doch nicht mehr lange.
    Die frage ob er Provision fürs abzocken von Schülern bekommt, wollte mir der Schaffner nicht beantworten.
    Vielleicht hat er Angst überwacht zu werden.

  11. PS: einfach die unsinnigen Wortdreher usw ignorieren. War grade leicht abgelenkt, beim schreiben. Das ist nie gut 😀

    Die haben sie doch nicht mehr lange.
    ->
    Die haben sie doch nicht mehr alle.

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